Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für die Ergotherapie?

Für therapeutische Behandlungen im Rahmen der Ergotherapie kommen normalerweise die gesetzlichen und privaten Krankenkassen auf.

Gesetzlich Versicherte müssen eine Zuzahlung  prozentual je Therapiemaßnahme  plus 10 Euro pro Verordnung leisten, die vom Therapeuten im Auftrag der Krankenkasse einzuziehen ist.

Patienten unter 18 Jahren sowie diejenigen mit einer Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse müssen keine Zuzahlung leisten.

Wenn Sie Fragen zu Zuzahlung bzw. Zuzahlungsbefreiung haben, sprechen Sie uns gerne an.

Privat Versicherte bekommen zu Beginn der Therapie eine Übersicht über die Kosten im Rahmen einer Vereinbarung zur Vergütungshöhe. Mit Ihrer Unterschrift auf dieser Vereinbarung erklären Sie sich mit der Übernahme der Kosten einverstanden. Zum Ende der Behandlungszeit je Verordnung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kosten für die Therapie können den abrechnungsfähigen Höchstsatz Ihrer Krankenkasse übersteigen, die dann vom Patienten zu tragen sind. Gerne können Sie sich bei uns über die jeweiligen Sätze vor Behandlungsbeginn informieren.

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